Anfahrt


 

Ihr Weg zum Autohaus Rehder in Kronshagen:
Adresse: Eckernförder Str. 298, 24119 Kronshagen

 

Ihr Weg zum Autohaus Rehder in Dänischenhagen:
Adresse: Teichkoppel 8, 24229 Dänischenhagen

 

Fahrzeugangebot

 

Hier geht es zu unserem Fahrzeugangebot bei AutoScout24


Fahrzeugverkauf

Autohaus RehderDhg aussen3

 

Unsere Leistungen Für sie

 

 

Neuwagen der Marke Hyundai

Wir halten für Sie in unseren beiden Standorten eine Auswahl von über 100 Hyundai Neufahrzeugen und Tageszulassungen bereit. Die aktuellen Hyundai Modelle und Aktionen finden Sie unter www.autohaus-rehder.de.
Unsere Tageszulassungen und Vorführwagenangebote finden Sie unter Fahrzeugangebot!

 

Gebrauchtfahrzeuge

Wir haben über die Jahre im Gebrauchtwagenhandel viel Erfahrung gesammelt und daraus eine Philosophie entwickelt, die für uns und vor allem auch für Sie gut ist: Klasse statt Masse!

Wir selbst haben einen hohen Anspruch an die Gebrauchtfahrzeuge, die wir Ihnen anbieten. Diesem Anspruch folgt die Tatsache, dass Sie in unserem Angebot vergeblich nach alten Fahrzeugen in Kombination mit hohen Laufleistungen suchen. Und wir wollen Ihnen eine maximale Transparenz bezogen auf den technischen Zustand eines angebotenen Fahrzeuges gewährleisten. Kurzum, wenn wir das Gefühl haben das ein Fahrzeug risikobehaftet sein könnte, dann handeln wir es auch nicht.

Der größte Teil unserer angebotenen Fahrzeuge ist von Hyundai. Aus folgendem Grund:

  • Hyundai Fahrzeuge kennen wir ganz genau, da sind wir die Experten und wissen genau worauf wir achten müssen.
  • In den meisten Fällen hat der Vorbesitzer sich wieder für einen Hyundai aus unserem Hause entschieden, weil Ihm zum einen unser Service und zum anderen die Qualität der Marke überzeugt haben.
  • Eben diese Fahrzeuge verfügen meist über eine lückenlose Werkstatt-Historie, da sie vom ersten Tag an in unserer Werkstatt betreut wurden.

Fahrzeuge, die über keine Herstellergarantie mehr verfügen statten wir zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung grundsätzlich immer mit einer 12-monatigen Gebrauchtwagengarantie-Versicherung der CarGarantie aus. Fragen Sie uns, wir informieren Sie gerne über die genauen Modalitäten.

Wer seinen Gebrauchtwagen ganz oder teilweise finanzieren möchte ist bei uns ebenfalls an der richtigen Adresse. Wir vermitteln Ihnen sehr gerne ein maßgeschneiderte und faire Finanzierung  unseres Partners, der FFS-Bank.

 

Autohaus Rehder Beratung

Beratung

Unser Verkaufspersonal verfügt über langjährige Erfahrungen mit unserer Marke Hyundai und kann Sie gezielt zu Ihrem persönlichen Bedarf beraten. Unsere ausgebildeten Verkaufsberater sind zertifiziert und werden laufend auf neue Produkte direkt vom Hersteller geschult.

Noch ein Tipp von uns: Sollten Sie spezielle Transport-Ansprüche haben, wie z.B. Kinderwagen, Rollstuhl, Sportgeräte oder Modellbau, dann bringen Sie diese doch einfach mit. Vorher ausprobieren ist besser als später festzustellen, dass es nicht optimal passt.

 

Probefahrten

Um Ihnen die Entscheidungsfindung für ihren Bedarf an Mobilität so komfortabel wie möglich zu gestalten, halten wir für Sie eine große Auswahl an Vorführfahrzeugen zur Probefahrt bereit. Sie sind herzlich willkommen, Ihr Traumfahrzeug bei uns zu testen, einfach einsteigen und ausprobieren. Am einfachsten ist es, wenn Sie uns vorher kontaktieren und einen Termin vereinbaren. So können wir gewährleisten, dass Ihr Wunschfahrzeug an Ihrem Wunschtermin bereit steht. Denken Sie bitte immer daran Ihren Führerschein und Ihren Personalausweis zur Probefahrt mitzubringen.

Rufen Sie uns einfach an, unter folgenden Rufnummern erreichen Sie unsere Betriebe:
Kronshagen an der  Kieler Automeile: 0431-545650
Dänischenhagen im Gewerbegebiet Lehmkaten: 04349-91330
Oder schreiben Sie uns doch einfach, sie erreichen uns unter folgender Emailadresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte teilen Sie uns in Ihrer Email Ihren Wunschtermin mit und ob Sie die Probefahrt in Dänischenhagen oder Kronshagen wünschen.

 

Fahrzeugankauf

Selbstverständlich machen wir Ihnen für Ihren Gebrauchtwagen sehr gern ein Angebot. Damit dieses Angebot so verbindlich wie möglich sein kann, benötigen wir Ihr Fahrzeug einmal in unserer Werkstatt, um die technische Bewertung vornehmen zu können.

Es bietet sich unter zeitlichen Aspekten immer an, diese Bewertung vorzunehmen während Sie eine Probefahrt mit dem Fahrzeug, für das Sie sich interessieren, unternehmen. So haben wir im Anschluss an die Probefahrt verbindliche Zahlen zur Erstellung Ihres individuellen Angebots.

Bei der Kaufmännischen Bewertung eines Gebrauchtwagens dienen die Werte der DAT als Grundlage bei der Preisermittlung.

 

Zubehör

Auch in Sachen Zubehör beraten wir Sie gerne im Rahmen der Angebotserstellung. Egal ob Winterräder, Einparkhilfen oder zusätzliche Transportlösungen für Sie wichtig sind, lassen Sie sich von unseren Beratern einen günstigen Komplettpreis unterbreiten.

Sollten Sie eine Finanzierung wünschen so kann im Angebot enthaltenes Zubehör auf diese Weise gleich zum günstigen Neuwagenzins mitfinanziert werden. Das erspart Ihnen im Nachgang weitere Ausgaben für zum Beispiel Winterräder.

 

Finanzierung

Heute ist es üblich Fahrzeuge zu finanzieren. Dafür gibt es viele Gründe, deshalb ist es für uns wichtig individuelle Lösungen anbieten zu können.

Günstige Zinssätze, Leasing, Lösungen die Ihnen eine höchst mögliche Flexibilität gewähren oder langfristige Finanzierungsmodelle bis zu einer Laufzeit von 84 Monaten! Ob privat oder gewerblich, unsere Berater gehen auf Ihre Bedürfnisse und den von Ihnen vorgegebenen Rahmen ein und erstellen Ihnen ein passendes Angebot. Wir arbeiten seit vielen Jahren mit der BDK-Bank zusammen, einem Institut spezialisiert auf Kundenbedürfnisse beim Fahrzeugkauf.

 

Versicherung

Mit dem Autokauf ist es nicht getan – um Mobilität richtig genießen zu können, ist es wichtig zu wissen im Falle eines unerwarteten Schadens einen engagierten und starken Partner an seiner Seite zu haben. In Sachen Kfz-Versicherungen gibt es Profis – gern unterbreiten Ihnen unsere Versicherungs-Partner ein passendes Angebot. Viele unserer Kunden konnten hiermit schon sehr gute Erfahrungen sammeln, lassen Sie sich doch einfach mal unverbindlich beraten – es ist immer gut sich auch mal über Alternativen zu informieren!

Merken

Unser service – Alles Gute für Ihr Auto

Unser Service Alles Gute fuer ihr Auto

All unsere Dienstleistungen rund um ihr Auto gelten für sämtliche fahrzeugmarken.

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Dialogannahme – wir müssen reden!

 Autohaus Rehder Dialogannahme

Die Abgabe Ihres Fahrzeugs an uns ist immer ein großer Vertrauensbeweis. Die unkomplizierte und kostentransparente Art der Übergabe/Annahme Ihres Fahrzeugs bei unserem Kundendienst bezeichnen wir als Dialogannahme.

Die Dialogannahme dient dem Informationsaustausch zwischen Ihnen, dem Auftraggeber, und unserem Serviceberater im Vorfeld eines Werkstattauftrags. Hier stehen wir gemeinsam mit Ihnen im Dialog, und das direkt am Fahrzeug, auf der Hebebühne in der Werkstatt.

Unser Kundendienstberater begutachtet mit Ihnen Ihr Fahrzeug und definiert dabei gemeinsam mit Ihnen den Reparaturauftrag. Bei dieser Sichtprüfung vorab können etwaige Mängel am Fahrzeug, wie zum Beispiel verschlissene Wischerblätter, abgenutzte Bremsen oder Beschädigungen am Unterboden oder den Reifen, unmittelbar von Ihnen in Augenschein genommen werden. Gefundene Mängel und Reparaturen werden sofort durch unsere Servicemitarbeiter berechnet, dadurch wissen Sie bei Beendigung der Dialogannahme was hinterher für Kosten auf Sie zukommen. Die Dauer einer Dialogannahme beträgt im Durchschnitt 15-20 Minuten. Sollte uns später bei der Inspektion in der Werkstatt doch noch etwas auffallen, informieren wir Sie natürlich umgehend telefonisch.

Ihre Vorteile:

  • Absolute Transparenz der anfallenenden Kosten
  • Keine bösen Überraschungen – Sie haben den Reparaturbedarf mit eigenen Augen gesehen.
  • Der Auftrag muss im Idealfall nicht im Nachhinein telefonisch erweitert werden.
  • Die Dialogannahme ist für Sie kostenlos

Nutzen Sie diesen kostenlosen Service unseres Autohauses.

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Logo TUV Nord

HauptUntersuchung in Zusammenarbeit mit dem Tüv-Nord


Die alle zwei Jahre anstehende Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO (auch TÜV-Prüfung) können Sie bequem in unseren Häusern in Kiel und Dänischenhagen durchführen lassen. Auch diese Serviceleistung gilt für Pkws aller Marken. Sie geben Ihr Auto bei uns ab und erhalten es mit TÜV-Plakette zurück.

Dazu kommen die Prüfingenieure des TÜV Nord in unsere Häuser. Kleinere Mängel können in der Regel sofort durch unsere Techniker behoben werden, dadurch ersparen wir Ihnen eine Nachprüfung. Im Vorwege führen wir bereits die Abgasuntersuchung durch.

Ihre Vorteile:

  • In der Regel keine Nachprüfung nötig durch sofortige Beseitigung kleinerer Mängel.
  • Zeitersparnis durch eine Kombination mit einer Inspektion oder anderen Serviceleistungen
  • Bei uns erhalten Sie alles aus einer Hand


Bereits seit 1999 arbeiten wir eng und partnerschaftlich mit dem TÜV Nord zusammen – in Kronshagen täglich, in Dänischenhagen zu bestimmten Tagen und Zeiten.

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Unfallschadeninstandsetzung & Schadenabwicklung

 

Pech gehabt? – Nicht mit uns!

Beim Autohaus Rehder sind Sie mit einem Haftpflicht- oder Kaskoschaden an der richtigen Adresse. Die Unfallschadeninstandsetzung erledigen wir genauso zuverlässig wie die Abrechnung mit der Versicherung.

In unserem Autohaus in Kronshagen unterhalten wir eine eigene Karosserie-Abteilung, in der wir sämtliche Unfallschäden an Ihrem Fahrzeug problemlos beheben können. Auf unserer Richtbank setzen wir selbst Rahmenschäden fachgerecht instand.

Was tun, wenn es gekracht hat?

  • Rufen Sie noch vom Unfallort aus bei uns an, um die Bergung/das Abschleppen Ihres Fahrzeugs abzustimmen. > 0431-545650
  • Falls Sie einen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, kümmern wir uns um alles Notwendige bis hin zur Abrechnung mit der Versicherung.
  • Wir beauftragen bei Bedarf einen Kfz-Sachverständigen für Sie, der die Schadenshöhe und Wertminderung ermittelt.
  • Wir kümmern uns um die Reparaturfreigabe bei der Versicherung.
  • Die fachgerechte Reparatur Ihres Fahrzeugs übernehmen wir gerne für Sie. Wir stellen sicher, dass später keine Probleme bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten.
  • Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung des Unfallschadens mit der Versicherung.
  • Falls erforderlich, helfen wir Ihnen bei der Suche nach sachkundigem Rechtsbeistand im Verkehrs- bzw. Schadenrecht.

Als Geschädigter haben Sie eine Vielzahl von Rechten gegenüber der Versicherung. Verzichten Sie nicht auf Ihr gutes Recht.
Wenn Sie mehr zu diesem sehr komplexen Thema erfahren möchten, dann klicken Sie bitte hier.
Die wichtigsten Punkte zum Thema Unfallschaden halten wir unter dem Link für Sie bereit. Sollten Sie einen Unfallschaden an Ihrem Fahrzeug haben, raten wir Ihnen dringend, sich die Zeit zu nehmen hier einmal reinzuschauen.

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Autoglasreparatur & Austausch

Logo KS AutoglasAutohaus Rehder Autoglas

 

Scheibe kaputt? – Ein Glasschaden am Auto ist immer ärgerlich...

Wir vom Autohaus Rehder / KS AUTOGLASZENTRUM Kiel-West & Kiel-Nord versuchen, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für Sie so gering wie möglich zu halten – mit hervorragender Qualität, 10-jähriger Dichtigkeitsgarantie und Erste-Klasse-Service!

Unsere Leistungen rund um Autoglas im einzelnen:

  • Autoglas-Reparatur, z.B. Steinschlagreparatur
  • Austausch beschädigter Scheiben (Frontscheibe, Seitenscheiben, Kurbelscheiben, Heckscheibe) in Erstausrüsterqualität
  • Scheibenversiegelung
  • Für alle Marken

Glasscheibe reparieren oder tauschen?

Grundsätzlich sollte der Schaden von einem unserer Fachleute begutachtet werden. Sie können sich auf seinen Rat verlassen!

In vielen Fällen reparieren wir Steinschlag für Sie sogar völlig kostenfrei. Ob dies möglich ist, hängt von der Lage und Art des Glasschadens ab.

Sie zeigen uns Ihren Schaden und wir prüfen gratis, ob eine kostenlose Regulierung möglich ist. Dazu haben wir entsprechende Verträge mit vielen Versicherungen abgeschlossen. Eine Steinschlagreparatur hat keinen Einfluss auf Ihren Schadenfreiheitsrabatt, d.h. durch unsere Reparatur werden Sie nicht „hoch gestuft“.

Fragen Sie unsere Profis! – Wir freuen uns auf Sie!

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Gute Nacht, Good Year! – Gute Nacht, Pirelli!

Autohaus Rehder Reifenhotel

Bei uns sind Ihre Reifen gut aufgehoben. Sie werden fachgerecht gelagert und sind versichert.

Wir lagern Ihre Sommer-/Winter-Reifen aller Fabrikate in unserem „Rehder-Hotels“ in Kiel und Dänischenhagen ein. Durch die stetige Erweiterung der Lagerkapzitäten in beiden Autohäusern haben wir auch Platz für Ihre Reifen – egal welche Marke. Derzeit lagern wir die Reifen von knapp 1.000 Kunden.

Unser Fachpersonal überprüft bei jeder Einlagerung Ihre Reifen. Sollten Ihre Reifen Mängel aufweisen, erfahren Sie dies sofort und erhalten rechtzeitig vor dem nächsten Wechsel ein maßgeschneidertes Angebot für neue Reifen.

Die Einlagerungstarife starten bei 35,00 € pro Saison, zzgl. Montage.

Lassen sie den Wechsel an einem unserer beliebten Reifenwechseltage durchführen, so belohnen wir Sie nicht nur mit äußerst kurzen Wartezeiten, sondern auch noch mit einem kostenlosen Sicherheitscheck. Die nächsten saisonalen Wechseltermine entnehmen Sie bitte unserer NEWS Rubrik.

Ihre Vorteile:

  • Sicherheit durch Überprüfung durch unser Fachpersonal
  • fachgerechte Lagerung und Montage
  • Sie sparen Platz zu Hause – für eine Hand voll Euro
  • Sie machen sich nicht die Hände schmutzig
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Klima ohne Katastrophe – Klimaanlagen Service bei Rehder

Autohaus Rehder Klimaservice

Klimaanlagen Wartung

Im Laufe der Zeit kann es bei Ihrer Klimaanlage zu einer verminderten Kühlung, oder sogar zu einem Totalausfall der Anlage kommen. Klimaanlagen sind mit einem gasförmigen Kältemittel befüllt, Dieses Kältemittel verflüchtigt sich im Laufe der Zeit um jährlich bis zu 15%. Kommt es zu einem Totalausfall der Kühlleistung, ist eine Undichtigkeit der Anlage zu vermuten, häufig hervorgerufen durch einen durch Steinschlag beschädigten Kondensator. Die Benutzung einer nicht ausreichend mit Kältemittel gefüllten Klimaanlage kann im schlimmsten Fall zu einem Defekt am Klimaanlagenkompressor führen. Wir empfehlen die Klimaanlagen Wartung alle zwei Jahre durchführen zu lassen.

Ihre Vorteile:

  • Funktions- und Sichtprüfung vor und nach der Wartung, inklusive Messung der Kühlleistung
  • Wechsel des Kältemittels inklusive der Ergänzung von Fehlmengen
  • Dichtheitsprüfung

Klimaanlagenwartung R134a-Anlagen:      99,90 € zuzüglich Kältemittel
Klimaanlagenwartung R1234yf-Anlagen:   149,90 € zuzüglich Kältemittel


Klimaanlagen Desinfektion

Muffige Gerüche aus der Lüftungsanlage weisen auf Keime und Bakterien hin. Um Bakterien, Pilzen und Keimen den Nährboden zu entziehen, sollten Sie regelmäßig Ihre Klimaanlage desinfizieren lassen.

Austausch des Innenraum-/Pollenfilters

Schützen Sie sich und Ihre Familie vor Umweltbelastungen! Die Innenraumfilter reinigen die durch die Lüftung einströmende Luft von schädlichem Feinstaub, Abgasen, Ruß, Ozon und Pollen. Diese Filter sollten je nach Fahrleistung und Luftverschmutzungsgrad alle 1-2 Jahre ausgetauscht werden.

Eine regelmäßige Desinfektion und ein jährlicher Filterwechsel ist besonders bei Allergikern empfehlenswert.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot passend für Ihr Fahrzeug. Fragen Sie uns einfach!

unfallschaden? Hier kommt Hilfe!

Was tun im Schadenfall? – Bei uns sind Sie gut aufgehoben!

Wir unterhalten in unserem Kronshagener Betrieb eine eigene Karosserie-Abteilung. Dort arbeitet ein ausgebildeter und geschulter Karosseriebaue. Außerdem verfügen wir über sämtliche notwendigen Werkzeuge, um jegliche Schäden instand zusetzen. Selbst große Rahmenschäden können wir auf unserer Richtbank fachgerecht und zuverlässig instand setzen.
Wenn es um Lackierarbeiten geht, arbeiten wir seit vielen Jahren zuverlässig mit unserem Partner, der Autolackierung Hofer aus Kronshagen zusammen. Eine Partnerschaft, die sich bewährt hat. Schnell und kompetent werden hier alle notwendigen Lackierarbeiten ausgeführt.

Die technische Behebung eines Unfallschadens ist für uns im Autohaus Rehder ein leichtes. Mindestens genau so wichtig wie die technische Umsetzung ist jedoch die korrekte Abwicklung des Schadens mit der Versicherung. Daher möchten wie Sie im Folgenden darüber informieren worauf Sie im Falle eines Unfallschadens unbedingt achten sollten.

Hier gilt es zu unterscheiden zwischen einem Haftpflichtschaden (Sie sind Geschädigter und haben den Unfall nicht selbst verschuldet) und einem Kaskoschaden (Sie haben den Schaden selbst verursacht, bzw. ein Schädiger ist nicht zu ermitteln).

Hinweise zum Haftpflichtschaden

Im Haftpflichtschadensfall (als Unfallgeschädigter) haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf, dass Ihnen die im Zusammenhang mit dem Unfall entstehenden Kosten vom Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung erstattet werden.

Bergen/Abschleppen

Die Kosten für die Bergung und/oder das Abschleppen Ihres beschädigten Fahrzeuges zu Ihrem Reparaturbetrieb trägt gegebenenfalls die Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung. Liegt Ihr Kfz-Reparaturbetrieb in zu großer Entfernung zum Unfallort, ist die Versicherung lediglich verpflichtet, diese Kosten im üblichen Umfang zu erstatten.
Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns möglichst noch von der Unfallstelle aus anrufen und die weitere Vorgehensweise abstimmen.

Freie Wahl der Reparaturwerkstatt

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Reparaturbetrieb Ihres Vertrauens mit der Unfallreparatur Ihres beschädigten Fahrzeuges zu beauftragen. Wir würden uns freuen wenn Sie uns dieses Vertrauen entgegenbringen und uns die Chance geben unser Können unter Beweis zu stellen.
Eine Unfallreparatur in unserem Hause stellt sicher, dass später keine Probleme bei der erweiterten Herstellergewährleistung, bei Garantieleistungen oder bei möglichen Kulanzfällen auftreten und dient gleichermaßen dem Werterhalt Ihres Fahrzeugs. Sowohl unsere hochqualifizierten Mitarbeiter als auch die moderne technische Ausstattung unserer Werkstatt ermöglichen diese Versprechen. Unser Betrieb wird dahingehend regelmäßig von unseren Fahrzeugherstellern überprüft.

Schadenfeststellung durch einen Kfz-Sachverständigen

Die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen Ihres Vertrauens liegt schon allein aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse. Gleichzeitig ermittelt der Sachverständige den Umfang des Schadens sowie dessen Höhe. Ein qualifizierter Kfz-Sachverständiger kann die Höhe einer eventuellen Wertminderung Ihres Fahrzeuges ermitteln, was selbst bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, gegeben sein kann. Im Falle eines Totalschadens stellt er darüber hinaus den Restwert und den Wiederbeschaffungswert fest.

Wir sind Ihnen bei der Suche und Beauftragung eines unabhängigen und qualifizierten Kfz-Sachverständigen gern behilflich. Seit vielen Jahren arbeiten wir bereits mit einem alteingesessenen Kieler Sachverständigenbüro hier vor Ort zusammen, dem Büro Engel & Harder. Gerne stellen wir bei Bedarf den Kontakt für Sie her.

Ist ein sogenannter Bagatellschaden offensichtlich (Schadenhöhe bis ca. 750,00 €), werden die Kosten für das Gutachten eines Kfz-Sachverständigen i.d.R. nicht von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. In einem solchen Fall sind wir Ihnen gern bei der Reparaturkostenkalkulation behilflich.

Ihre Mobilität während des unfallbedingten Fahrzeugausfalls

Während der unfallbedingten Reparatur Ihres Fahrzeuges haben Sie grundsätzlich Anspruch auf die Anmietung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeuges.

Die Versicherung des Unfallverursachers ist im Rahmen ihrer Haftung verpflichtet, Ihnen die dafür entstehenden Mietwagenkosten zu ersetzen, sofern sich diese im marktüblichen Rahmen bewegen. Selbst im Falle eines Totalschadens, den Sie nicht reparieren lassen, haben Sie das Recht, ein Unfallersatzfahrzeug anzumieten, bis Sie ein Ersatzfahrzeug gefunden haben (üblicherweise wird von einer Wiederbeschaffungsdauer von 14 Tagen ausgegangen).

Bei Bedarf können Sie dieses Fahrzeug direkt bei uns im Autohaus anmieten. Von der Bereitstellung des Mietwagens bis zur Abrechnung mit der Versicherung kümmern wir uns um alles was notwendig ist.

Falls Sie keinen Mietwagen in Anspruch nehmen möchten, z.B. weil Sie diesen nur sehr selten und für äußerst geringe Fahrtstrecken benötigen würden, haben Sie alternativ die Möglichkeit, bei der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die sogenannte Nutzungsausfallentschädigung geltend zu machen.

Totalschaden

Selbst wenn die im Gutachten des Kfz-Sachverständigen ermittelten unfallbedingten Reparaturkosten zzgl. Wertminderung den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeuges um bis zu 30 % überschreiten, können Sie Ihr Fahrzeug bei uns reparieren lassen. Das setzt allerdings voraus, dass Sie das Fahrzeug weiter nutzen wollen und die Reparatur fachgerecht, entsprechend den gutachterlichen Vorgaben durchgeführt wird.

Beabsichtigen Sie das nicht oder handelt es sich um einen so genannten eindeutigen Totalschaden, können Sie Ihr Fahrzeug zu dem im Sachverständigengutachten ermittelten Restwert verkaufen. Auch hier sind wir Ihnen gerne bei der Veräußerung des Fahrzeugs behilflich.

In diesem Fall sollte zwischen Ihnen und dem Käufer ein schriftlicher Kaufvertrag geschlossen werden. Eventuelle Kaufangebote der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers sind nur dann zu berücksichtigen, wenn sie Ihnen einerseits vor Abschluss des eben erwähnten Kaufvertrages bekannt waren und andererseits konkrete Angaben zu dem Aufkäufer und dessen Preisangebot beinhalten. Solche Restwertangebote der Haftpflichtversicherer basieren oft auf Angeboten spezialisierter Restwertaufkäufer, die für Sie als Verkäufer nicht kontrollierbar sind.

Personenschäden

Falls Sie selbst oder weitere Insassen Ihres fahrzeugs durch den Unfall gesundheitliche Beeinträchtigungen erlitten haben, können Ihnen je nach Art und Ausmaß der Verletzungen weitere Entschädigungen zustehen. Dabei handelt es sich z.B. um Schmerzensgeld oder auch Heilbehandlungskosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden, sowie um die Erstattung von Aufwendungen im Rahmen des Verdienst- bzw. Erwerbsausfalls oder der Haushaltführung.

Die Klärung solcher und möglicherweise noch weiterer Ihnen zustehender Schadenpositionen erfordert i.d.R. eine Einzelfallprüfung. So sind Verletzungen z.B. durch eine ärztliche Stellungnahme zu belegen.

In solchen Fällen ist die Unterstützung durch einen versierten Rechtsanwalt dringend angeraten.

Anwaltliche Beratung und Vertretung

Es steht Ihnen frei, einen Rechtsbeistand Ihres Vertrauens mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen.
Bei Unfällen

  • mit Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben,
  • bei denen Personenschäden und/oder Todesfälle zu beklagen sind,
  • bei denen der Verursacher unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stand,
  • in die Kinder als (wahrscheinliche) Verursacher verwickelt sind,

ist die Einschaltung eines Rechtsbeistands immer angeraten.

Wir sind Ihnen bei Bedarf bei der Suche nach einem im Verkehrs- bzw. Schadenrecht sachkundigen Rechtsanwalt gern behilflich. Dieser kümmert sich dann für Sie um die komplette Abwicklung des Schadens mit der Versicherung und sorgt dafür, dass Ihnen alle anfallenden Kosten erstattet werden.

Die im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall entstehenden Anwaltskosten hat die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers im Rahmen ihrer Haftung zu ersetzen.

Achtung Schadenmanagement

Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird.

Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. Wir kümmern uns für Sie um die Reparaturfreigabe der gegnerischen Versicherung, nehmen Kontakt zum Gutachter auf, und erledigen die komplette Abrechnung der Unfallreparatur, sowie ggf. der Mietwagenkosten mit der Versicherung. Und wenn Sie uns eine Reparaturkostenübernahmebestätigung unterzeichnen, müssen Sie für die Reparaturkosten und die Leihwagenkosten nicht einmal in Vorkasse treten.

Hinweise zum Kaskoschaden

Gerade bei neuen Fahrzeugen ist eine Kaskoversicherung unverzichtbar.

Grundsätzlich gelten bei einem Kaskoschaden die Bestimmungen des Versicherungsvertrages. Vielfach sind die neuen Fahrzeuge finanziert oder geleast und auch die Leasinggesellschaften oder die Bank bestehen auf Abschluss eines Kaskovertrages. In vielen Leasing- bzw. Finanzierungsverträgen ist geregelt, dass das Fahrzeug nach einem Verkehrsunfall in einem autorisierten, fabrikatsgebundenen Betrieb repariert werden muss. Dieses Recht steht dem Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeuges zu. Analog gilt dies auch für die Bank, der das Fahrzeug in der Regel sicherungsübereignet wurde.

Dennoch schließen viele Kunden – häufig aus Unwissenheit oder auch infolge mangelnder Aufklärung – einen Versicherungsvertrag mit sogenannter Werkstattbindung ab. Nach einem Verkehrsunfall, der ordnungsgemäß der Versicherung gemeldet wird, ist der Kunde häufig überrascht, wenn er vom Versicherer aufgefordert wird, in eine Werkstatt im Werkstattnetz des Versicherers zu gehen.

Selbstverständlich hat auch hier der Autofahrer das Recht, sein Fahrzeug in der Werkstatt seines Vertrauens reparieren zu lassen.

Vielfach sehen die Versicherungsverträge vor, dass bei Reparatur in der vom Kunden selbst ausgewählten Werkstatt der Versicherer in der Regel einen Abzug in Höhe von 15 % der üblichen Reparaturkosten vornehmen darf bzw. eine Reduzierung auf den Betrag, der bei einer Reparatur in dem Partnerbetrieb anfallen würde, stattfinden kann. Entscheidend ist der exakte Wortlaut des Vertrages.

Besteht allerdings der Versicherer darauf, dass das Fahrzeug nur in einer Vertrauenswerkstatt des Versicherers repariert werden dürfe, sollten Sie sich den Namen des Sachbearbeiters merken und gegebenenfalls rechtliche Schritte veranlassen. Vorschreiben kann Ihnen niemand, wo Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen und gerade bei neuen Fahrzeugen kann es in Ihrem Interesse zum Erhalt der Herstellergarantie oder auch späterer Kulanz sinnvoll sein, einen fabrikatsgebundenen Betrieb zu beauftragen. In besonderer Weise gilt dies natürlich bei Leasingfahrzeugen, bei denen in der Regel eine Reparaturfreigabe der Leasinggesellschaft notwendig ist. Wie bei jedem Schadenfall gilt der Grundsatz, dass man sich als Versicherungsnehmer und natürlich auch als Geschädigter nicht verunsichern lassen sollte.

Im Zweifel sollte man fachkundigen Rat einholen, um auf der sicheren Seite zu stehen.

Wenn Sie einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung abgeschlossen haben sollten, empfehlen wir Ihnen bei Ihrer Versicherung einmal in Erfahrung zu bringen wie hoch die Ersparnis gegenüber einem Tarif ohne Werkstattbindung ist. Sehr häufig, besonders bei Versicherungsnehmern in einer niedrigen Schadenklasse, beläuft sich dieser Betrag auf nur wenige Euro und man sollte sich die Frage stellen ob ein Wechsel in den umfangreicheren Tarif sinnvoll ist.

Wir empfehlen Ihnen im Falle eines Unfallschadens in jedem Fall zu uns zu kommen, auch wenn Sie über einen Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung verfügen. In einigen Fällen von Schäden mit Werkstattbindung ist es uns schon gelungen deren Instandsetzungen in unserem Autohaus zu erwirken. Ein Gespräch mit unseren Serviceberatern kann sich also lohnen!

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